[Woche: 36/2024]

Ablehnung beim IVG-Bürgerentscheid

Am 1. September 2024 fand der Bürgerentscheid zum geplanten Industrievorsorgegebiet (IVG) zwischen den Ortsteilen Pohritzsch, Zschernitz und Storkwitz statt. Die Mehrheit sprach sich gegen die weitere Planung des IVG aus. In diesem Artikel lesen Sie mehr dazu.

Die Planungen zum Industrievorsorgegebiet haben viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wiedemar bewegt. Dies zeigt sich auch in der hohen Wahlbeteiligung beim Bürgerentscheid am 1. September 2024. 74,61 Prozent der Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab. Das entspricht 3.284 gültigen Stimmen. Von diesen votierten 65,26 Prozent gegen eine weitere Planung des IVG, 34,74 Prozent stimmten dafür.

„Ich akzeptiere Ihre Entscheidung – und bedauere sie zugleich. Denn aus meiner Sicht ist dies eine vertane Chance für die künftige Entwicklung unserer Gemeinde”, meint dazu Bürgermeister Steve Ganzer. Er hatte sich stark für die potenzielle Ansiedlung eines Großinvestors aus dem Hochtechnologiebereich eingesetzt, um mehr Spielraum für den kommunalen Haushalt sowie mehr zukunftsorientierte Arbeitsplätze vor Ort zu ermöglichen.

 

Wie geht es nun weiter?
Da der Bürgerentscheid das von der Sächsischen Gemeindeordnung vorgeschriebene Quorum erreicht hat, ist das Ergebnis für die nächsten drei Jahre bindend. Es kann nur durch einen weiteren Bürgerentscheid aufgelöst werden. In einer seiner nächsten regulären Sitzungen wird der Gemeinderat Wiedemar den Satzungsbeschluss zu den IVG-Planungsunterlagen auf die Agenda setzen.

„Unsere Entscheidung wird auf einer von der Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger getragenen Grundlage stehen”, meint Steve Ganzer. Bei der Abstimmung reicht eine einfache Mehrheit. Nach dem Satzungsbeschluss wird auch das Abwägungsprotokoll zu den rund 400 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans vom Sommer 2023 im Gemeindeamt einsehbar sein. Alle Einreicherinnen und Einreicher von Stellungnahmen erhalten so den Zugang zur jeweiligen Antwort auf ihren Einwand.

Aufgrund des negativen Satzungsbeschlusses zum IVG ist der Großteil der Absichtserklärungen mit dem Freistaat Sachsen hinfällig geworden. Für die Gemeinde Wiedemar hätte dies im Falle einer weiteren Umsetzung des IVG bereits im Vorfeld finanzielle Unterstützung bedeutet, beispielsweise für den Ausbau der Kita- und Schulinfrastruktur in Zwochau und Kyhna sowie beim Hochwasserschutz und bei der Verbesserung der Biodiversität.

 

An dieser Stelle möchten wir Ihnen – im Namen der Verantwortlichen des Projektes „Zukunftsregion Wiedemar” – für Ihre umfangreiche Beteiligung bei unseren verschiedenen Dialogformaten danken.