Am 6. Oktober endete die öffentliche Auslegung. Es wurden 333 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern plus 64 weitere von Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingereicht. Diese wurden im Anschluss von dem Planungsteam geordnet und geprüft. Die Gemeinde diskutierte parallel alle Anregungen im Gemeinderat sowie den Ausschüssen und beschäftigte sich im Frühjahr 2024 intensiv mit den Abwägungsformulierungen. In dem am 16. Mai 2024 beschlossenen Abwägungsprotokoll wurden diese berücksichtigt und die berechtigten Änderungen sowie Ergänzungen in den Planungsunterlagen eingearbeitet. Am 1. September 2024 können alle Bürgerinnen und Bürger von Wiedemar bei dem Bürgerentscheid darüber abstimmen, in welche Richtung sich ihre Gemeinde künftig entwickeln soll.
Schritte im Planungsverfahren
Der nächste Schritt:
Am 1. September 2024 sind Sie gefragt, alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Wiedemar. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und nehmen Sie am Bürgerentscheid zum geplanten Industriegebiet teil. Weitere Informationen zum Ablauf, den Auswirkungen und der Frage finden Sie auf unserer Extra-Seite zum Bürgerentscheid.
Bei allen Schritten gilt:
Es ist selbstverständlich, dass die Planung des Industrievorsorgegebiets Wiedemar streng nach den geltenden Regeln und unter Einhaltung aller Auflagen und Grenzwerte erfolgt.
Über dieses formale Verfahren hinaus bekennt sich die IVG Wiedemar zu einer transparenten Informationspolitik unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger – über das vorgeschriebene gesetzliche Mindestmaß hinaus.