Alle Informationen zum IVG-Bürgerentscheid
am 1. September 2024
Stimmen Sie mit ab über die Zukunft von Wiedemar
Am 1. September 2024 haben Sie als Bürgerin und Bürger von Wiedemar die Wahl: An diesem Sonntag wählen Sie nicht nur einen neuen Landtag – Sie entscheiden auch ganz konkret über die Zukunft Ihrer Gemeinde. Mit dem Bürgerentscheid zum Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG) stimmen Sie mit ab, in welche Richtung sich Ihre Region entwickeln soll.
Der Gemeinderat Wiedemar hatte sich im Januar 2024 für den Termin im Spätsommer entschieden. Zum einen brauchte es mehr Zeit für eine gründliche Auseinandersetzung mit den zahlreich eingegangenen Stellungnahmen zu den IVG-Planungsunterlagen, zum anderen wollten es Ihnen die Gemeinderatsmitglieder einfacher machen. So müssen Sie am 1. September 2024 nur einmal zum Wahllokal gehen und können gleich zwei Entscheidungen auf einmal treffen.
Nutzen Sie Ihr demokratisches Mitbestimmungsrecht – jede Stimme zählt.
Antworten zu wichtigen Fragen rund um den Bürgerentscheid
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Wiedemar können ihre Stimme bei dem Bürgerentscheid abgeben. Das heißt: Alle Personen ab 18 Jahren, die in der Gemeinde Wiedemar mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Sie können am 1. September 2024 von 8 bis 18 Uhr in dem Ihnen zugeordneten Wahllokal Ihre Stimme abgeben. Die genaue Adresse finden Sie auf Ihrer Wahlbenachichtigung, die Sie vorab per Post erhalten. Alternativ ist auch eine Briefwahl möglich. Bitte beantragen Sie die entsprechenden Unterlagen bei der Gemeinde, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben.
Ja, dies ist möglich. Bitte beantragen Sie die entsprechenden Unterlagen bei der Gemeinde, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben.
Laut Sächsischer Gemeindeordnung, § 24, Absatz 3, ist der zur Abstimmung gestellte Entscheidungsvorschlag angenommen, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten umfasst.
Gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung § 24, Absatz 4, steht der Bürgerentscheid einem Beschluss des Gemeinderats gleich und ist für drei Jahre bindend. Das Ergebnis kann vor dieser Frist nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Die genaue Formulierung der Frage wurde in der Gemeinderatssitzung am 16. Mai 2024 beschlossen.
Sie lautet: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Wiedemar das Bebauungsplanverfahren 'Industrievorsorgegebiet Wiedemar' für den Bereich zwischen den Ortslagen Pohritzsch und Zschernitz im Westen und Storkwitz im Osten fortführt?"
Wenn sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für das IVG-Planungsvorhaben ausspricht, wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen, dann vom Bürgermeister ausgefertigt und schließlich öffentlich bekannt gemacht. Dadurch tritt der Bebauungsplan als verbindliche Regelung in Kraft und bietet die Grundlage für die weitere Erschließung des Plangebiets.
Sollte sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gegen das IVG-Planungsvorhaben aussprechen, entscheidet der Gemeinderat Wiedemar in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen über das weitere Planungsverfahren und Abwägungen, wobei das Ergebnis des Bürgerentscheids berücksichtigt wird.
Grußwort von Steve Ganzer
– Bürgermeister Wiedemar –
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit dem Bürgerentscheid am 1. September 2024 gehen wir als Gemeinde einen besonderen Weg. Wir entscheiden gemeinsam und direkt, wie sich Wiedemar in den nächsten Jahrzehnten weiterentwickeln wird. Mit der Chance auf einen größeren Impuls oder in kleineren Schritten. Wir haben es in der Hand.
Was mir bei dieser großen Entscheidung besonders wichtig ist: ein sachlicher Weitblick. Deshalb möchte ich Sie herzlich zu unseren noch anstehenden Veranstaltungen einladen. Nutzen Sie die Chance, sich ausführlich zum IVG zu informieren. Tauschen Sie sich mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik sowie mit anderen Bürgerinnen und Bürgern zu den Chancen und Risiken einer potenziellen Industrieansiedlung aus. Je mehr Details und Perspektiven Sie kennen, desto sachlicher und leichter fällt die Entscheidung am 1. September.
Ich freue mich auf den weiteren Austausch mit Ihnen.