Planungsverfahren
im Detail

Am 6. Oktober endete die öffentliche Auslegung. Es wurden 333 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern plus 64 weitere von Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingereicht und werden nun von dem Planungsteam geordnet und geprüft. Die Gemeinde wird alle Anregungen im Gemeinderat und den Ausschüssen diskutieren. Mit dem Abwägungsprotokoll werden diese berücksichtigt und die Änderungen sowie Ergänzungen in den Planungsunterlagen eingearbeitet. Am 1. September 2024 können alle Bürgerinnen und Bürger von Wiedemar bei dem Bürgerentscheid darüber abstimmen, in welche Richtung sich ihre Gemeinde künftig entwickeln soll.

Schritte im Planungsverfahren

  • Realisiert
    1. Beschluss d. Gemeinderates am 11.03.2022 zur Erstellung der Planungsunterlagen und Fachgutachten für ein mögliches Industrievorsorgegebiet (IVG)
    2. Vorentwurf d. Bebauungsplanes mit Grundlagenermittlung und anschließender Analyse zur frühzeitigen Beteiligung
    3. Beschluss am 09.06.2022 zur Veröffentlichung d. Unterlagen zur Einsicht der Bürgerinnen und Bürger sowie für Träger öffentlicher Belange
    4. Start der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger
    5. Entwurf des Bebauungsplanes inkl. diverser Fachgutachten mit Einarbeitung aller Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung
    6. 22.06.2023: Beschluss zur Veröffentlichung der Unterlagen mit förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
    7. bis 06.10.2023: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme für Bürgerinnen und Bürger
    8. 16.05.2024: Beschluss des finalen Abwägungsprotokolls zu den ausgewerteten Stellungnahmen von relevanten Ämtern, Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürgern von Wiedemar / Formulierung der Frage des Bürgerentscheids zum Industrievorsorgegebiet – Informationen finden Sie hier
  • Derzeit
    1. Organisatorische Vorbereitungen zum Bürgerentscheid für das geplante Industrievorsorgegebiet
  • Geplant
    1. 1. September 2024: Bürgerentscheid zum Industrievorsorgegebiet

Der nächste Schritt:

Am 1. September 2024 sind Sie gefragt, alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Wiedemar. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und nehmen Sie am Bürgerentscheid zum geplanten Industriegebiet teil. Weitere Informationen zum Ablauf, den Auswirkungen und der Frage finden Sie auf unserer Extra-Seite zum Bürgerentscheid.

Bei allen Schritten gilt:

Es ist selbstverständlich, dass die Planung des Industrievorsorgegebiets Wiedemar streng nach den geltenden Regeln und unter Einhaltung aller Auflagen und Grenzwerte erfolgt.

Über dieses formale Verfahren hinaus bekennt sich die IVG Wiedemar zu einer transparenten Informationspolitik unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger – über das vorgeschriebene gesetzliche Mindestmaß hinaus.