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Allgemeine Fragen zum Industrievorsorgegebiet und dem Planungsverfahren

Der gesamte bisherige Prozess für die Erstellung des Bebauungsplans „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“ ist transparent und unter Beteiligung von zahlreichen Fachleuten, erfahrenen Planungsbüros und ausgewiesenen Experten vollzogen worden. Der gesamte Gemeinderat entscheidet über den Prozess.

Der Gemeinderat von Wiedemar beschloss im März 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan). Ein weiterer Beschluss im Juni 2022 ermöglichte die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Seitdem wurden bereits über 400 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt und in das Verfahren unmittelbar mit einbezogen. Ein Bürgerentscheid im Frühjahr 2024 wird über das Industrievorsorgegebiet entscheiden.

Jetzt geht es darum, gemeinsam an den konkreten Plänen zu arbeiten und herauszufinden, wie die Zukunftsregion Wiedemar aussehen wird. Gemeinsam heißt mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit Gewerbetreibenden, Politik und Experten – in Zukunftsforen und in Zukunftsstammtischen.

Nein.

Durch den Aufstellungsbeschluss bekundet die Gemeinde ihre Absicht, die Planungen aufzunehmen und das Verfahren einzuleiten. Ob diese Planungen zu einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan („Satzungsfassung“) führen, das ist bis zum Bürgerentscheid und dem darauffolgenden Beschluss des Gemeinderats offen.

Prinzipiell Ja.

Der Entwurf des Bebauungsplans und alle dazu gehörigen Unterlagen, Gutachten und Untersuchungen werden öffentlich ausgelegt und können dann von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Ausgenommen sind lediglich die Gutachten und Studien mit Hintergrundinformationen ohne unmittelbaren Planungsbezug sowie datenschutzrelevante Informationen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Auslegung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Gemeinderat incl. des konkreten Zeitraums der Auslegung beschlossen.

Mit dem Begriff kommt zum Ausdruck, dass die Fläche nicht auf einen konkreten Investor zugeschnitten ist, sondern zunächst ein Angebot für die Anfragen von internationalen, überregional bedeutsamen Industriebetrieben geschaffen werden soll.

Damit trägt die Planung dem Umstand Rechnung, dass sich mehrere Unternehmen in der Vergangenheit trotz Interessenbekundung aufgrund des langen Planungshorizontes und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Risiken gegen eine Ansiedlung im Freistaat bzw. in der Region Nordsachsen entschieden hatten.

Im Industrievorsorgegebiet Wiedemar sollen ausschließlich moderne, emissionsarme Hochtechnologieunternehmen angesiedelt werden, die im Kontext der dynamischen Transformationsprozesse in der Wirtschaft stehen und gleichzeitig eine hohe Wertschöpfung erzeugen.

In den Festsetzungen zum Bebauungsplan, die durch den Gemeinderat beschlossen werden müssen, soll festgelegt werden, dass Anlagen- und Betriebsarten, die vergleichsweise viele bzw. sehr hohe Emissionen erzeugen und den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen, NICHT möglich sein sollen.

Ja.

Es können sich lediglich Unternehmen ansiedeln, die den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen. Ausgeschlossene Anlagen-/Betriebsarten sind per se nicht zulässig. Gleichzeitig muss die Erschließung (Straße, Ver- und Entsorgung) zum Zeitpunkt der Ansiedlung gesichert sein.

Die konkrete Entscheidung und damit Steuerung für oder gegen eine Ansiedlung liegt darüber hinaus in der Hand des Eigentümers der Grundstücke.

Als Tochtergesellschaft des Freistaates Sachsen, vertreten durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung, wurde zum 01. Dezember 2022 die Landerwerb IVG Wiedemar GmbH gegründet (kurz: IVG). Unternehmenszweck ist die Sicherung, Verwaltung und Entwicklung von Grundstücken im Plangebiet des Industrievorsorgegebietes Wiedemar. Damit unterstützt der Freistaat die Gemeinde Wiedemar in ihrer Entwicklung zu einer sächsischen Zukunftsregion.

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Unternehmen mit wachstumsstarken Schlüsseltechnologien sind auf der Suche nach besten Standorten – besonders in Europa. Sie bringen meist eine hohe Wertschöpfung mit und sichern so die heimische Zukunft. Bspw. mit guten Arbeitsplätzen und auch mit wichtigen Produkten, die direkt vor Ort hergestellt werden.

Der Freistaat Sachsen ist attraktiv für solche Unternehmen der Hochtechnologie wie Mikroelektronik, Mobilität und weiterer nachhaltige Zukunftsfelder. In Zeiten, wo die Unabhängigkeit von unsicheren Lieferketten oder politisch instabilen Weltmärkten immer wichtiger wird, will der Freistaat weitere Zukunftsbranchen ansiedeln.

Durch eine Großansiedlung eines Hightech-Unternehmens wird die Gemeinde Wiedemar und die gesamte Region stark profitieren. Eine Prüfung Alternativstandort hat die Aspekte Anforderungen der Hochtechnologiebranche, regionalplanerischer Vorsorgestandort für Industrie und Gewerbe, bestehende Industrie- und Gewerbegebiete, weiterer alternativer Standorte geprüft. Im Ergebnis heißt es, es gibt keine besseren oder gleich geeigneten Standorte im Freistaat Sachsen.

Häufig gestellte Fragen bei den Zukunftsstammtischen

Bei den Zukunftsstammtischen haben die Bürgerinnen und Bürger von Wiedemar die Möglichkeit, sich in einem lockeren Rahmen über die Zukunft ihrer Gemeinde auszutauschen – insbesondere über das geplante Industrievorsorgegebiet. An dieser Stelle finden Sie – thematisch gegliedert – häufige Anmerkungen und Fragen zum IVG. Jeweils darunter gibt es entsprechende Antworten und Hintergrunderklärungen.

Thema: Flächennutzung

Es wurde mit dem IVG eine ausreichend große Fläche gewählt, sodass im unmittelbaren Gemeindeumfeld keine weiteren Flächenausweisungen geplant sind. Im mittelbaren Umfeld bestehen ausreichende Flächenreserven bzw. bereits ansässige Zuliefer-/ Logistikbetriebe, die bei einer zukünftigen Ansiedlung in Betracht kommen. Besonders das Gewerbegebiet in Sandersdorf-Brehna und entlang der A9 sind potenzielle Ausbreitungsflächen vorhanden.

Zu den Beispielen der BMW- und Porsche-Werke in Leipzig: Die beiden Werksflächen waren von Anfang an für Erweiterungen entwickelt. Der gesamte Industriepark Nord I Leipzig, der das BMW-Werk beherbergt, umfasst 650 Hektar, davon sind ca. 230 Hektar für das Werksgelände vorgesehen, inkl. der naturnahen Flächen. Der Industriepark ist flächenmäßig mittlerweile ausgeschöpft. Das Porsche-Werk hat eine Gesamtfläche von ca. 400 Hektar, davon gehören 132 Hektar zur Offroad-Strecke, die auch als Naturfläche genutzt wird. Hier leben z. B. Auerochsen, Exmoor-Ponys und Wildbienen. Durch die Ansiedlung beider Werke sind verstreut im Norden von Leipzig zahlreiche Zulieferfirmen dazu gekommen. Regionale Mittelständler sind gut ausgelastet mit Aufträgen. In beiden Werken haben aktuell rund 10.000 Menschen einen Arbeitsplatz gefunden.

Die Fläche soll für maximal zwei Investoren bereitgehalten werden, die in einem engen wirtschaftlichen und produktionsrelevanten Austausch stehen werden (z. B. Produzent und Zulieferer). Diese Flächen sind in der Anwerbung von Hochtechnologieunternehmen besonders gefragt. D. h., es braucht eine zusammenhängende Fläche von 270 Hektar, die in der Topografie, in der Lage und mit dem Fachkräftepotenzial aktuell in Sachsen so nicht noch einmal verfügbar ist. Bei der Revitalisierung von Brachflächen kommt hinzu, dass hierfür hohe extra Aufwände und Kosten entstehen, um die Flächen nutzbar zu machen. Dies senkt die Chancen für die Ansiedlung eines großen Unternehmens.

Laut dem Umweltbundesamt liegen zuverlässige Angaben zum innerörtlichen Brachflächenbestand nicht vor. Die bisherigen Schätzungen sind veraltet und reichen von 63.000 und 176.000 Hektar. Zustand, Größen, Lagen und Eigentumsverhältnisse dieser Flächen sind sehr unterschiedlich. In der Regel handelt es um kleinteilige, regional verstreute Flächen in nicht gut erschlossenen Gebieten, die mit hohem Aufwand revitalisiert werden müssten, um sie nutzbar zu machen. Dazu kommt: Ein Großteil dieser Brachflächen liegt außerhalb von Sachsen und kann somit nicht die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb des Freistaates vorantreiben. Laut dem sächsischen Landesentwicklungsplan 2013 waren Ende 2014 ca. 4.000 brachliegende Flächen erfasst – 22 Prozent davon waren größer als 1 Hektar (also 3.120 Flächen unter 10.000 m² und somit für eine Großansiedlung nicht relevant). Mit dem IVG soll darüber hinaus eine Fläche für eine überregional bedeutende Ansiedlung geschaffen werden, die gemeindeübergreifend die Wertschöpfung der Region stärken soll. Das IVG Wiedemar sticht hierbei durch seine Größe, hervorragende Lage in der mitteldeutschen Metropolregion, sehr guter Verkehrsinfrastruktur und einem hohen Fachkräftepotenzial heraus.

Thema: Kommunale Lage und Einnahmen

Die Gemeinde Wiedemar erhält Gewerbesteuern, Grundsteuern und Anteile der Einkommenssteuer seiner Bürger. Das Fraunhofer IMW hat in einer regional-ökonomischen Kurzstudie die potenziellen Effekte einer Großansiedlung für Wiedemar untersucht. Demnach könnte die Gemeinde – je nach Szenario – mit folgenden Brutto-Einnahmen rechnen:

  • ca. 55 bis 106 Mio. Euro Gewerbesteuer pro Jahr
  • ca. 900.000 bis 1 Mio. Euro Grundsteuer pro Jahr
  • ca. 72.000 bis 337.000 Euro Einkommenssteuer (anteilig) pro Jahr

Selbst nach Abzug der Umlage durch kommunalen Finanzausgleich ist mit 34 bis 64 Millionen Euro an jährlichen Steuereinnahmen zu rechnen. Dazu kommt: Durch den Konsum der Mitarbeitenden und die erforderlichen Dienstleistungen einer Großansiedlung für Nordsachsen könnte sich eine weitere Wertschöpfung von ca. 350 Millionen Euro pro Jahr ergeben.

Für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten sieht das Gewerbesteuergesetz (§ 28 und folgende) vor, dass der unternehmensweite Steuermessbetrag auf die Gemeinden verteilt wird, in denen die Werke liegen. Grundlage für die Verteilung ist der Anteil der Arbeitslöhne der Angestellten in der Gemeinde an der Gesamtsumme der Arbeitslöhne des Unternehmens über alle Gemeinden und Standorte. Die Gemeinde Wiedemar würde also auch von einer Industrie-Niederlassung Gewerbesteuern erhalten.

Der kommunale Finanzausgleich und die Kreisumlage sind Instrumente der Solidarität. Sie sorgen für ein Angleichen der Finanzkraft zwischen den Gemeinden eines Bundeslandes. Das bedeutet: Gemeinden mit hohen Steuervolumen unterstützen Gemeinden mit geringeren Einnahmen.

Die Gemeinde Wiedemar zahlt bereits die Umlagen. Mit einer Großansiedlung würden die Zahlen entsprechend steigen. Dennoch stünden Wiedemar nach Abzug der Umlagen signifikant höhere Steuereinnahmen zur Verfügung – je nach Szenario reichen die Schätzungen der Fraunhofer-Kurzstudie jährlich von ca. 22 bis 42 Millionen Euro – beim höchstmöglichen Umlagesatz. Unabhängig davon kann die Gemeinde mit der Entwicklung eines IVG auch mit Förderungen durch den Freistaat Sachsen rechnen, um die Infrastruktur den neuen Bedarfen anzupassen.

Die Gemeinde Wiedemar müsste nur einen Bruchteil der Kosten für Bau und Unterhaltung übernehmen. Zum einen werden die Planungskosten vom Freistaat Sachsen übernommen – er fördert auch anteilig den Ausbau der Infrastruktur. Die Unterhaltung und der Ausbau der Bundesstraßen obliegen dem Bund – auch potenzielle Subventionen für eine Ansiedlung werden vom Freistaat oder dem Bund übernommen.

Darüber hinaus trägt der Investor einen Großteil der Bau- und Unterhaltungskosten seiner Flächen. Umgekehrt profitiert die Gemeinde Wiedemar im Fall einer Großansiedlung von hohen Steuereinnahmen, die zum Ausbau und dem Unterhalt der künftigen kommunalen Infrastruktur genutzt werden können.

Das kann der IVG-Bebauungsplan nicht festlegen. Aber die Gemeinde Wiedemar hat die Erarbeitung eines integrierten Gemeindeentwicklungskonzepts (INGEKO) angestoßen. In diesem Rahmen ist vorgesehen, eine vertiefte Analyse hinsichtlich des Wohnraum-, Bildungs- und Daseinsfürsorgepotenzials für die kommenden Jahre durchzuführen. Das Konzept würde die Auswirkungen eines Industriegebietes mitberücksichtigen, sollten sich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde beim Bürgerentscheid für eine weitere Planung entscheiden. Außerdem hat der Freistaat Sachsen bereits seine Absicht erklärt, die Gemeinde Wiedemar im Fall einer weiteren IVG-Planung beim Ausbau der kommunalen und verkehrlichen Infrastruktur finanziell zu unterstützen.

Thema: Gesundheit

Es gibt strenge gesetzliche Vorschriften und Auflagen mit einzuhaltenden Richtwerten für Industriegebiete, die auch regelmäßig von Gutachtern und Experten kontrolliert und zertifiziert werden müssen. Auf Ebene des Bebauungsplanes werden verbindliche Maßnahmen getroffen, sodass mit keinen unzulässigen Wirkungen auf das Allgemeinwohl zu rechnen ist – auch nicht durch den Gewerbeverkehr. Es wird auf die Schallimmissionsprognose sowie die verbindlichen Festsetzungen zur Beschränkung der zulässigen Geräuschimmissionen verwiesen. Auch hinsichtlich der Lichtimmissionen wurden bereits vorsorglich detaillierte Regelungen zu Art und Umfang der möglichen Ausführung getroffen. Darüber hinaus werden Mindestabstände zu benachbarten Ortschaften eingehalten und bestimmte Anlagen und Betriebe ausgeschlossen.

Andere moderne Industriebeispiele wie Porsche und BMW in Leipzig zeigen zudem, wie sie mit einer umfassenden Echtzeitüberwachung ihre Emissionen und andere gesundheits- und umweltrelevante Auswirkungen permanent überwachen. Hinzu kommt: Technologisch hat sich viel getan, damit Umwelt- und Gesundheitsrisiken minimiert werden. Und das wird in Zukunft noch weiter passieren.

Außerdem hat eine Großansiedlung die wirtschaftliche Kraft, die Gemeinde Wiedemar zu stärken – damit können potenziell auch medizinische Dienstleistungen ausgebaut werden. Durch einen Großinvestor können Dinge schneller ermöglicht und umgesetzt werden.

Eine Bauphase ist immer mit Einschränkungen verbunden. Doch auch hier gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen und die auch kontrolliert werden – insbesondere was die Arbeitszeiten und Vorgaben an Sicherheit und Gesundheitsschutz angeht.

In jeder großen Bauplanung wird danach bestrebt, die Auswirkungen für die benachbarten Anwohner so verträglich wie möglich zu gestalten. Das reicht von möglichst schonenden Routen für den Baustellenverkehr bis zu Maßnahmen der Emissionsreduzierung. Dazu kommt: Durch neue Methoden ist die Bauzeit von Fabriken heute deutlich kürzer als früher.

Thema: Investor und regionale Wirtschaft

Erstens ist der Bebauungsplan und die Erschließung noch nicht beschlossen – die Bürger sind hier auch gefragt. Zweitens gibt es aktuell noch keine konkreten Interessenten für die Fläche. Es handelt sich um einen angebotsbezogenen Bebauungsplan. Aufgrund ihrer herausragenden Qualität in Lage, Anbindung und Topografie soll sie jedoch für einen Investor freigehalten werden, der eine nachhaltig hohe Wertschöpfung mit hochwertigen Arbeitsplätzen in der Region ermöglicht.

Besonders im Fokus stehen Unternehmen aus der Hochtechnologie – Mikroelektronik, Kreislaufwirtschaft, Automobilindustrie, Gesundheit und Medizintechnik, Biotechnologie, Digitalisierung etc.

Niemand kann im Detail voraussagen, wie die gesamtwirtschaftliche Lage in der Zukunft sein wird – oder wie sich ein konkretes Unternehmen entwickelt. Fest steht aber: Hochtechnologie wird künftig eine große Rolle spielen. Und große Unternehmen sind bei Ansiedlungen an nachhaltigen und langfristigen Investitionen interessiert. Sie sind obendrein geübt in Transformationen und passen mit Weitblick ihre Geschäftsmodelle an.

Dazu kommt: Große und attraktiv gelegene Industrieflächen sind auch in Zukunft gefragt – und die Planungen zum IVG sind so ausgelegt, dass sie auch von anderen Unternehmen später für neue Investoren angepasst werden können. In Bitterfeld haben sich dementsprechend auch neue Investoren gefunden.

Untersuchungen vergleichbarer Großvorhaben deuten darauf hin, dass die sog. „Turnover-Effekte“, infolgedessen teilweise eine Abwanderung aufgrund besserer Verdienstmöglichkeiten stattfindet, durch sogenannte Erweiterungseffekte (über-)kompensiert werden. Dies begründet sich u. a. in den verstärkten wirtschaftlichen Aktivitäten, die durch eine Großansiedlung ausgelöst werden, sowie einer Erweiterung der sozialen Infrastruktur (Kitas, Schulen, Nahversorgung).

Die vom Fraunhofer-Institut IMW erstellte Kurzstudie zu den regional-ökononischem Auswirkungen einer Großansiedlung in Wiedemar kommt zu der Prognose, dass der Landkreis Nordsachsen durch die Ansiedlung eine überregional bedeutenden Investors  mit einer zusätzlichen Wertschöpfung in Höhe von 350 Millionen Euro pro Jahr rechnen kann.

Thema: Wasser

Das Vorhaben führt zu keiner Verminderung des Grundwassers. Dies wird durch die Konzeption eines dezentralen Regenwasserversickerungssystems mit der Anlage von Mulden-Rigolen-Systemen gewährleistet. Es wurde eine Modellierung des Grundwasserhaushaltes für ein IVG durchgeführt. Diese macht deutlich, dass es in keiner Variante des Industrievorsorgegebietes und angestrebter Versickerung zu einem Absinken des Grundwasserspiegels kommt.

Das Gesamtentwässerungskonzept basiert auf der Grundüberlegung, eine hydraulische Überlastung der Vorfluter zu vermeiden und den Erfordernissen des Klimawandels sowie zunehmender Starkregenereignisse gerecht zu werden. Starkregenereignisse wurden im Konzept hinreichend berücksichtigt. Die Rückhaltung bzw. Speicherung der Niederschläge erfolgt mittels entsprechend dimensionierter Regenrückhaltebecken sowie umfangreicher Mulden-Rigolen-Systeme, die eine gedrosselte Einleitung in die Gewässer sicherstellen bzw. Versickerung ermöglichen. Ziel der Entwässerungsplanung ist eine naturnahe, gesicherte Niederschlagswasserbewirtschaftung. Das Verhältnis zwischen Verdunstung, Versickerung und Abfluss des Niederschlagswassers soll weitestgehend dem Verhältnis vor einer Bebauung entsprechen. So bleibt der natürliche Wasserkreislauf möglichst erhalten.

Eine Beeinträchtigung der örtlichen Trinkwasserversorgung kann ausgeschlossen werden. Die Versorgung des Industriegebietes soll ausschließlich mit Trinkwasser erfolgen, dass durch die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz (FEO) bereitgestellt werden kann. Eine regionale Gewinnung des Trinkwassers ist nicht vorgesehen.

Thema: Bürgerbeteiligung

Es gibt eine mehrfache Bürgerbeteiligung beim geplanten Industrievorsorgegebiet Wiedemar. Neben der vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gab es zahlreiche Informations- und Diskussionsformate – Zukunftsforum, Zukunftsstammtische, Exkursionsfahrt, Magazine, Info-Briefe etc.

Plus: Die Bürger können mit einem Bürgerentscheid am 1. September 2024 mitentscheiden. Dies ist kein selbstverständliches Vorgehen und gewährt den Bürgerinnen und Bürgern von Wiedemar ein hohes Maß an Mitbestimmung.

Die Sächsische Gemeindeordnung sieht eine dreijährige Bindung vor. Warum ist eine dreijährige Bindung sinnvoll? In der Zwischenzeit können sie Rahmenbedingungen ändern – demografisch, wirtschaftlich, fiskalisch, gesellschaftlich etc. Außerdem könnte die Zeit genutzt werden, um mögliche Planungen anzupassen.

Bezogen auf mögliche Ansiedlungspläne: Es ist keineswegs sicher, dass die Gemeinde Wiedemar in drei Jahren einen neuen Anlauf unternimmt – dazu kommt, dass bis dahin auch das Fördervolumen aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (von dem auch Wiedemar profitieren kann) bis dahin aufgebraucht ist.

Thema: Landwirtschaft

Die Gemeinde Wiedemar ist sich bewusst, dass eine Erhaltung der Ackerflächen mit den vorliegenden Planungszielen nicht vereinbar ist. In der Gegenüberstellung wird den Belangen der Wirtschaft jedoch eine höhere Priorität eingeräumt – vor allem in Bezug auf die Schaffung neuer zukunftsorientierter Arbeitsplätze, Stärkung der Wertschöpfung und die notwendige Transformation der Wirtschaft.

Zudem ist ein umfangreicher Ausgleich der Eingriffe in Landwirtschaft und Natur geplant: Der überwiegende Teil beinhaltet Maßnahmen, die die Wirkung des Vorhabens auf die Belange des Umweltschutzes abmindern, sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags wird die Erfüllung der Kompensationspflicht an den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrales Flächenmanagement (ZFM), als staatlich anerkannte und zertifizierte Ökoflächenagentur in Sachsen, übertragen.

Innerhalb des Planungsgebietes sollen nach Möglichkeit die anfallenden Ober- und Unterbodenmengen für die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Bodenauftrag wieder eingebaut werden. Eine weitere Verwendung der anfallenden Bodenmengen ist im Bereich der Sichtschutzhügel möglich. Damit reduzieren sich Transportwege für einen Teil der anfallenden Böden. Die Maßnahme wird durch eine bodenkundliche Baubegleitung begleitet und setzt § 202 BauGB um, wonach Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen ist.

Thema: Verkehr

Im Zuge der Ansiedlung sind unterschiedliche Maßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur notwendig. Diese werden im Verkehrs- und Mobilitätskonzept beschrieben und umfassen z. B. einen Knotenpunkt als Zu-/Abfahrt ins Industriegebiet sowie den Ausbau des Knotenpunktes B 100 / B 183a. Hinzu kommt der bereits planerisch angestoßene Umbau der B 183a, einschließlich einer Ortsumfahrung von Storkwitz. Um alle ausgewiesenen Industrieflächen in Anspruch nehmen zu können, ist eine eigenständige Südanbindung inklusive eines Autobahnzubringers zu errichten. So gelingt eine resiliente Verteilung der Verkehrsströme bei gleichzeitiger Entlastung der bereits vorhandenen Straßeninfrastruktur.

Das Mobilitätskonzept zum IVG-Bebauungsplan beinhaltet zahlreiche Maßnahmenvorschläge zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen. Es werden teilweise bereits auf Ebene des Bebauungsplanes konkrete Lösungswege zur Nutzung des ÖPNV aufgezeigt. Denkbar wären ein Linienbusverkehr (Shuttlebus) zwischen S-Bahn-Stationen und IVG, Fahrradstellplätze sowie Angebote zur kurzzeitigen Leihe von Fahrzeugen (Sharing). Im Zuge des INGEKO-Prozesses können hierfür bereits erste Projekte angestoßen werden. Ein direkter Gleisanschluss mit Personen- und/oder Güterverkehr wurde durch eine Machbarkeitsstudie geprüft. Die Anforderungen daran sind jedoch stark branchen- und investitionsabhängig. Daher können erst bei konkreten Investitionsabsichten die Planungsgrundlagen geschaffen werden.

Thema: Klimaschutz, Naturschutz und Landleben

Nach aktuellem Kenntnisstand existieren keine Standortalternativen, an denen geringere Umweltauswirkungen zu erwarten wären. Die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt wurden in einer Umweltprüfung sowie den zugehörigen Fachunterlagen wie Schalltechnisches Gutachten, Grünordnungsplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Klimaökologisches Gutachten, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, Gutachten zur Sichtfeldanalyse, Baugrundgutachten, Bodenfunktionsbewertung, Bodenverwertungskonzept, Biotopkartierung und einer Bilanzierung der landnutzungsbedingten Treibhausgas-Emissionen in der Planung berücksichtigt. Durch eine Vielzahl an Maßnahmen wurden die örtlichen Eingriffe auf ein erforderliches Maß minimiert. Über umfangreiche planungsinterne und externe Ausgleichsmaßnahmen werden die Auswirkungen auf die vielfältigen Schutzgüter unserer Umwelt kompensiert.

Im Zuge der Erarbeitung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags sowie des Grünordnungsplans wurden die Beeinträchtigungen von Lebensräumen berücksichtigt. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG kann durch entsprechende Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Kompensation von Lebensräumen verschiedener Arten ausgeschlossen werden.

Eine Erhaltung der in Rede stehenden Ackerflächen und des damit verbundenen Orts- und Landschaftsbildes mit vorliegenden Planungszielen ist nicht vereinbar – dies erkennt die Gemeinde an. In der Gegenüberstellung wird der Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen der vorliegenden Abwägung jedoch eine höhere Priorität eingeräumt. Um Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu minimieren, wurde ein Grüngürtel mit zahlreichen Anpflanzflächen für Gehölze und Sichtschutzhügel vorgesehen. Der Grüngürtel schafft durch die Anlage eines Fuß- und Radweges sowie von Spielplätzen innerhalb des Grüngürtels die Möglichkeit zur sozialen Nutzung und zur Erholung.

Aktuell gibt es noch keinen konkreten Investoren. Das Industrievorsorgegebiet soll eine Vorrangfläche für potenzielle Interessenten sein. Sobald sich ein Investor findet, geht es in die Bauplanung. Zudem ist angedacht, dass der erhöhte, sichtschützende und emissionsreduzierende Grüngürtel u.a. aus dem Aushub der Baustelle entsteht.

Inwiefern es planbedingt tatsächlich zu einer Wertminderung kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prognostizierbar und von zahlreichen Faktoren abhängig. Neben der Lage spielen z. B. das Angebot und die Nachfrage in der Region eine wesentliche Rolle. Vergleichbare Großansiedlungen zeigten aufgrund der steigenden Nachfrage einen Wertanstieg der Grundstücke und Immobilien in den betroffenen Regionen.

Weitere Fragen zum IVG-Bürgerentscheid?

Am 1. September 2024 findet der Bürgerentscheid zum geplanten Industrievorsorgegebiet Wiedemar statt. Wichtige Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen haben wir auf einer extra Seite für Sie gebündelt. 

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